HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wer darf fischen?
All jene die über eine amtliche gültige Fischereikarte oder Fischereigastkarte verfügen, sind herzlich eingeladen durch das Beziehen einer Tages-, Wochen- oder Jahreslizenz die Möglichkeit eines Fischerei-Abenteuer am Neusiedler See zu erwerben.
Wo darf ich fischen?
Mit den erworbenen Lizenzen darf auf den Flächen der ARGE Neusiedler See - Fischerei gefischt werden. Eine Detailansicht des Fischereirevieres finden Sie hier.
Was und wie darf ich fischen?
Diese Lizenz zum Fischfang am Neusiedler See ist personenbezogen und gilt für max. 2 Ruten. Pro Tag dürfen max. 3 Edelfische (Raub- bzw. Edelfische) mitgenommen werden.
Es ist nicht gestattet, andere Personen mitfischen oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen. Die Aufsicht über ausgelegte Fischzeuge (auch über den Setzkescher) ist ununterbrochen und nur persönlich vom Lizenznehmer auszuüben.
Wie melde ich meinen Fang?
Der Fang kann über die Fangmeldung übermittelt werden.
Schonzeiten
Hecht: 16.02 bis 31.03
Zander: 01.04 bis 30.04
Karpfen, Schleie: 01.05 bis 31.05
Brittelmaß
Hecht: 50 cm, Karpfen: 40 cm
Schleie: 30 cm, Zander: 45 cm
Aal: 40 dag